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Geburtshilfe Frauenheilkd 2021; 81(02): 132-133
DOI: 10.1055/a-1353-9491
DOI: 10.1055/a-1353-9491
GebFra Magazin
Recht in der Praxis
Teure Haftung für Pflegepersonal
Krankenhaus kommt Fehler des Pflegepersonals teuer zu stehenEin aktuelles Urteil macht deutlich, dass nicht nur ärztliche Behandlungsfehler teuer werden können. Aufgrund eines groben Fehlers eines Pflegers wurde eine Klinik zu sehr hohem Schmerzensgeld verurteilt.
Das Fehlverhalten des Pflegers als Erfüllungsgehilfe wurde der Beklagten zugerechnet und ein grober Behandlungsfehler bereits im Jahr 2015 festgestellt. Nach weiteren 5 Jahren steht nunmehr auch die Summe, die als Schmerzensgeld zu zahlen ist, fest: 800 000,– €.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
08. Februar 2021
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