Krankenhaushygiene up2date 2022; 17(04): 315-334
DOI: 10.1055/a-1395-4327
Präventionsmaßnahmen

Hygiene und Infektiologie in Frauenheilkunde und Geburtshilfe – Teil 1

Ernst Tabori
,
Benjamin Hoch

Aufgrund der inhärent speziellen Bedingungen und Umstände bestehen im Fachgebiet der Frauenheilkunde und Geburtshilfe besondere Herausforderungen an Hygiene, Infektiologie sowie Antibiotic Stewardship. Im ersten Teil werden hierzu ausgewählte Aspekte der Gynäkologie dargestellt, geburtshilfliche Aspekte folgen im zweiten Teil.

Kernaussagen
  • Grundsätzlich sollte es für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen selbstverständlich sein, alle empfohlenen Standardimpfungen sowie beruflich indizierten Impfungen erhalten zu haben. Außerdem sollten sie die jährliche Influenza-Impfung durchführen lassen.

  • Für das Personal in gynäkologisch-geburtshilflichen Abteilungen sind vor allem die Impfungen gegen Röteln, Windpocken, Keuchhusten, Masern, Diphtherie, Hepatitis B und COVID-19 wichtig.

  • Als Tätigkeitsvoraussetzung für alle Beschäftigte im Gesundheitswesen besteht seit 2021/2022 eine Nachweispflicht über den Masern- und SARS-CoV-2-Immunstatus.

  • Als zumeist operatives Fach bietet sich für Vollabteilungen eine postoperative Wundinfektions-Surveillance zur Erfüllung der Vorgaben des §23 Abs. 4 IfSG an.

  • Transvaginale Ultraschallsonden müssen nach jedem Einsatz in einem geeigneten und validierten Arbeitsprozess wirksam bakterizid, fungizid und viruzid aufbereitet werden.

  • Auch in der Frauenheilkunde sollten die Prinzipien des Antibiotic Stewardship angewandt werden. Bei nicht häufigen Entitäten (z.B. Staphylococcus-aureus-Bakteriämien) ist ABS- oder infektiologische Kompetenz hinzuziehen.



Publication History

Article published online:
30 November 2022

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