Laryngorhinootologie 2021; 100(11): 910-913
DOI: 10.1055/a-1591-9070
Gutachten und Recht

Aus der Gutachtenpraxis: Stimmerhöhende Operation bei Mann-zu-Frau-Transsexualität? Was zahlt die Krankenkasse?

From the Expertʼs Office: Vocal enhancement surgery for man to woman transsexuality? What does the health insurance pay?
R. Reiter
,
T. Brusis

Einleitung

Bei der Mann-zu-Frau-Transsexualität sind oft mehrere geschlechtsangleichende Operationsschritte erforderlich. Die Kosten hierfür werden üblicherweise von der zuständigen Krankenkasse getragen. Der Stimmklang ist ein sekundäres Geschlechtsmerkmal, was eine Geschlechtszuordnung meist zweifelsfrei möglich macht. Eine Diskrepanz von äußerem Erscheinungsbild und Stimmklang ist irritierend für die Umwelt und die Betroffene. Bei einer Frau-zu-Mann-Transsexualität ist eine hormonelle Therapie ein Standardverfahren, um das Larynxwachstum zu induzieren, wodurch die Sprechstimmlage auf das Niveau eines Mannes abgesenkt werden kann. Bei der Mann-zu-Frau-Transsexualität ist jedoch eine hormonelle Therapie nicht geeignet, die Stimmlage anzuheben. Außerdem ist eine alleinige Stimmtherapie nicht Erfolg versprechend, sodass eine stimmerhöhende Operation erforderlich ist. Die Kosten für den phonochirurgischen Eingriff wollte die zuständige Krankenkasse nicht übernehmen, weshalb die Patientin ihre Krankenkasse zur Kostenübernahme verklagt hat.



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
29. Oktober 2021

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