Rofo 1949; 71(3): 373-394
DOI: 10.1055/s-0029-1231561
Originalarbeiten

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Zur Diagnostik und Therapie der Knochentumoren

A. Zuppinger
  • Aus dem Röntgeninstitut des Inselspitals Bern (Leiter: Prof. A. Zuppinger)
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Publication Date:
09 August 2009 (online)

Zusammenfassung

Die Röntgenuntersuchung deckt zunächst nur eine Knochenveränderung auf, die auf das Vorliegen der Grundelemente der Knochenpathologie analysiert werden muß. Nicht selten kann eine sichere Diagnose gestellt werden, oder es gelingt, die Möglichkeiten schon auf einige wenige einzuschränken. Die Mitberücksichtigung der übrigen klinischen Befunde erlaubt weitere wichtige Schlüsse.

Die elektrophoretische Untersuchung scheint eine wertvolle Bereicherung unserer diagnostischen Mittel zu werden. Wenn sich die bisherigen Ergebnisse bestätigen, so wird sie besonders für den Ausschluß von Knochen- und anderen Metastasen wichtig.

Die Untersuchung auf die alkalische Phosphatase ergibt in ungefähr 2/3 der osteoplastischen und in weniger als 1/3 der osteolytischen Metastasen erhöhte Werte. Die osteogenen Sarkome zeigen nicht immer erhöhte Phosphatasewerte. Fallen diese erhöht aus, so sieht man nach operativer Entfernung oder Strahlentherapie des Tumors ein Absinken auf die Norm, wenn der Tumor geheilt ist. Bei Lebermetastasen finden sich die höchsten Phosphatasewerte, auch wenn keine Knochenmetastasen vorliegen und wenn Verschlußsymptome fehlen.

Das Vorliegen eines osteolytischen Ferments im Blutserum ist sehr wahrscheinlich.

Die Probeexzision aus einem Knochentumor ist nicht nur gefährlich wegen der möglichen Tumorpropagation, sondern auch weil sich häufig eine sekundäre Infektion des Knochentumors einstellt. Es empfiehlt sich bei Verdacht auf einen malignen Prozeß die Vorbestrahlung. In der Regel soll heute bei Vornahme einer Probeexzision aus dem Knochen bei Malignitätsverdacht sofort eine antibiotische Behandlung durchgeführt werden.

Der histogenetischen wird eine klinische Einteilung der Knochentumoren zur Seite gestellt, indem zwischen gut- und bösartigen Tumoren eine Gruppe von bedingt malignen Tumoren abgetrennt wird. Es handelt sich um die Riesenzelltumoren, Chondrome, Haemangiome, Adamantinome und Chordome, die meistens einen klinisch gutartigen Verlauf aufweisen, aber bösartig werden können.

Es wird auf einige weniger bekannte Tumoren und Spielarten der häufigsten Knochengeschwülste aufmerksam gemacht.

Therapeutisch wird bei den gutartigen Tumoren in der Regel operiert, sofern Symptome vorliegen oder zu erwarten sind. Beim eosinophilen Granulom kann die Heilung schon auf die Probeexzision mit Auslöffelung erfolgen. Sie reagieren gut auf die Bestrahlung. Demonstration eines Falles, der durch die Bestrahlung zur Restitutio ad integrum geführt wurde und seit mehr als 6 Jahren geheilt ist.

Bei den bedingt gutartigen Tumoren weiß man, daß die Riesenzelltumoren häufiger, als früher angenommen wurde, bösartig werden. Sie reagieren, wenn die Knochendestruktion nicht zu ausgedehnt ist, gut auf die Bestrahlung, doch ist dauernde Beobachtung notwendig. Adamantinome und Chondrome sollen—wenn möglich—operiert werden,doch gelingt es auch bei Chondromen, häufig durch Bestrahlung den Stillstand des Tumors zu erzielen. Erwähnt sei, daß auch bei Gelenkchondromatose die Tumoren in einigen Fällen zur Rückbildung gebracht werden konnten. Ein Fall von sehr ausgedehntem Gemangiom hat schlecht auf die Bestrahlung angesprochen. Es scheint kombiniert chirurgisch-strahlentherapeutisches Vorgehen die besten Aussichten zu bieten.

Bei den bösartigen Tumoren ist das Ewing-Sarkom zu bestrahlen. Von 15 Fällen leben 4 mehr als 3 Jahre. Bei den osteogenen Sarkomen kann bei Verabreichung einer genügend hohen Dosis häufig eine starke Schrumpfung, gelegentlich vollständiges Verschwinden des Tumors beobachtet werden. Bei der sehr schlechten Prognose, auch bei radikalstem Vorgehen, erscheint uns der Bestrahlungsversuch erlaubt, indem nachträglich immer noch amputiert werden kann und die Gefahr der Aussaat während der Bestrahlung sehr klein ist, wenn sie überhaupt besteht. Muß später doch die Amputation erwogen werden, weil der Tumor nicht verschwunden ist, so läßt der inzwischen oft mögliche Nachweis von Metastasen im Intervall manche oft unnütz verstümmelnde Operation vermeiden. Beim Myelom erzielt man häufig günstige palliative Resultate.

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