Dtsch Med Wochenschr 1988; 113(22): 914
DOI: 10.1055/s-0029-1236077
Arztrecht

© 1988 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Mitführen eines Notfallkoffers durch Ärzte bei Privatfahrten

H.-J. Rieger
  • Karlsruhe
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Publication Date:
13 August 2009 (online)

Zusammenfassung

Bei Ärzten, die über eine besondere Qualifikation als Notarzt verfügen, zum Beispiel in Form des Fachkundenachweises «Rettungsdienst» (1), herrscht zum Teil Unsicherheit bei der Frage, ob sie verpflichtet sind, auf Fahrten mit dem privaten PKW außerhalb des Notfalleinsatzes nicht nur den durch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für jedermann vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Verbandskasten, sondern darüber hinaus auch einen Notfallkoffer ständig mitzuführen, der es ihnen ermöglicht, bei Unfällen, denen sie zufällig begegnen, wirksam erste Hilfe zu leisten, und ob sie sich andernfalls strafbar und schadensersatzpflichtig machen können.

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