Laryngorhinootologie 2017; 96(02): 118-119
DOI: 10.1055/s-0042-108311
Gutachten+Recht
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Das neue Zweitmeinungsverfahren

The new Second Opinion Procedure
A. Wienke
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
14. März 2017 (online)

Seit Inkrafttreten des Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) im Juli 2015 haben alle gesetzlich krankenversicherte Patienten (GKV-Patienten) vor bestimmten medizinischen Eingriffen einen Rechtsanspruch auf Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung. Die Neuregelung in § 27 b SGB V betrifft GKV-Patienten, „bei denen die Indikation zu einem planbaren Eingriff gestellt wird, bei dem insbesondere im Hinblick auf die zahlenmäßige Entwicklung seiner Durchführung die Gefahr einer Indikationsausweitung nicht auszuschließen ist“. Der mit dieser Regelung verbundene Vorwurf einer nicht medizinisch begründeten Indikationsausweitung geht offensichtlich auf einen Bericht der Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aus dem Jahr 2013 zurück, demzufolge Deutschland Weltmeister bei der Zahl der Krankenhausbehandlungen und Operationen sein soll – insbesondere bei der Durchführung von Hüftgelenks- und Bypass-Operationen, die als sog. „mengenanfällige Eingriffe“ definiert werden (OECD Health at a Glance 2013).