Lege artis - Das Magazin zur ärztlichen Weiterbildung 2016; 6(05): 298-301
DOI: 10.1055/s-0042-118981
Selbstmanagement
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Organspende – Eine Gemeinschaftsaufgabe

Ana Paula Barreiros
,
Axel Rahmel
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Publication History

Publication Date:
25 November 2016 (online)

Organspenden sind in Deutschland immer noch recht selten. Das führt nicht nur zu langen Wartelisten, sondern auch zu Unsicherheit bei behandelnden Ärzten: Welcher Patient kommt als Spender infrage – und wie meldet man dies? Antworten finden Sie hier.

Kernaussagen

  • Voraussetzung für eine Organspende ist die zweifelsfreie Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls nach den Richtlinien der Bundesärztekammer zusammen mit der Einwilligung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen.

  • Seit 2012 gilt in Deutschland die Entscheidungslösung.

  • Transplantationsbeauftragte repräsentieren das Thema in ihren Krankenhäusern. Sie kümmern sich um die Identifikation von möglichen Organspendern und die Etablierung von krankenhausinternen Richtlinien zur Organspende.

  • Es gibt keine Altersbegrenzung für die Organspende.

  • Absolute Kontraindikationen für die Organspende sind eine HIV-Erkrankung, floride Infekte und aktive Tumorerkrankungen.

  • Die DSO koordiniert die Organspende und leitet die notwendigen Informationen für die Vermittlung der Organe an Eurotransplant weiter.