Rofo 2018; 190(04): 387-390
DOI: 10.1055/a-0571-6002
Radiologie und Recht
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Wirksamwerden der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO) am 25. Mai 2018 – Auswirkungen auf den Umgang mit Patientendaten

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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
26. März 2018 (online)

Einführung

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird nach zweijähriger Übergangsphase seit Inkrafttreten zum 25.05.2018 wirksam und löst damit die bisher geltende Datenschutzrichtlinie sowie in weiten Teilen auch das nationale Datenschutzrecht ab. Durch die unmittelbare Wirkung der Verordnung in den Mitgliedstaaten wird der Datenschutz in der Europäischen Union weiter harmonisiert und ein einheitliches sowie höheres Schutzniveau bei der Verarbeitung personenbezogener Daten geschaffen. Dafür enthält die Verordnung einige Neuerungen und stellt mit einem drastisch erhöhten Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro oder – wenn dieser Betrag höher ist – 4 % des Jahresumsatzes klar, dass Datenschutzverletzungen nicht als Kavaliersdelikte angesehen werden.

Als Ersteller von radiologischen Aufnahmen und Verarbeiter dieser besonders sensiblen Daten spielt der Datenschutz für Radiologen schon wegen der ärztlichen Schweigepflicht eine herausragende Rolle. Bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten sind nunmehr die Regelungen der DS-GVO sowie, wegen der darin enthaltenen Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber, die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) maßgeblich.