Der Beruf des Medizinisch-technischen Radiologieassistenten (MTRA) beruht auf dem
MTA-Gesetz (MTAG) aus dem Jahr 1993. Auch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
(MTA-APrV) ist längst überholt. Aus Ihrer beruflichen Erfahrung wissen Sie, dass die
im Gesetz und der Verordnung beschriebenen Tätigkeiten und Ausbildungsinhalte längst
nicht mehr mit der Arbeitsrealität einer bzw. eines MTRA von heute übereinstimmen.
Durch die stetige Weiterentwicklung von radiologischen Technologien und neuesten Erkenntnissen
aus Wissenschaft und Forschung kommt es zu einer Verschiebung von Aufgaben sowohl
im ärztlichen Bereich als auch im Bereich des Assistenzberufes. Welche Möglichkeiten
gibt es nun also für Sie, sich in Deutschland akademisch weiterzubilden?