Z Sex Forsch 2018; 31(02): 152-155
DOI: 10.1055/a-0610-5546
Dokumentation
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung zu den §§ 218 ff. StGB

Thula Koops
a   Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
,
Lisa Rustige
b   Institut für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
,
Hertha Richter-Appelt
a   Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
,
Herbert Gschwind
c   Praxis für Psychotherapeutische Medizin und Psychoanalyse, Frankfurt/M.
,
Martin Dannecker
d   Professor (em.) für Sexualwissenschaft, Berlin
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
27. Juni 2018 (online)

Die aktuelle Auseinandersetzung um den § 219a StGB, und damit auch um die §§ 218 ff., sind Anlass zu dieser Stellungnahme. Die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe, da sie auf der Homepage ihrer Praxis Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen veröffentlichte, ruft uns ins Gedächtnis, dass Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland immer noch im Strafgesetzbuch geregelt sind und grundsätzlich eine Straftat darstellen. Bereits 1987 veröffentlichte die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung eine Stellungnahme mit der gleichen Forderung wie heute, 30 Jahre später.

Wir fordern die ersatzlose Streichung der §§ 218 ff. StGB.