Seit Inkrafttreten des neuen Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a
SGB V sind freiberufliche Hebammen verpflichtet, ein Qualitätsmanagement-System einzuführen.
Die Übergangsphase begann im Mai 2016 und dauerte zwei Jahre. Seit 1.1.2018 gilt eine
Nachweispflicht. Andrea Mehlberg möchte allen Mut machen, sich mit den vermeintlich
trockenen Formalien auseinanderzusetzen. In einem spontanen Vortrag auf dem Forum
Hebammenarbeit 2018 im März in Leipzig zeigte sie, wie sich mit einer positiven Einstellung
an das Thema herangehen lässt.