Für den Behandelnden ist eine umfassende Aufklärung des Patienten unerlässlich, um
eine rechtswirksame Einwilligung zu erhalten. Ist der Patient minderjährig, unterscheidet
man als Behandelnder unabhängig von der Geschäftsfähigkeit, ob er einwilligungsfähig
ist. Ein einwilligungsfähiger minderjähriger Patient kann eine Behandlung rechtswirksam
ablehnen, für eine Behandlung bleibt die elterliche Zustimmung aber notwendig.
Keywords
Rechtliche Grundlagen - minderjähriger Patient - Jugendliche - Aufklärung - Einwilligungsfähigkeit
- Schweigepflicht - Behandlungsvertrag - rechtsgeschäftliche Willenserklärung - Geschäftsfähigkeit
- beschränkte Geschäftsfähigkeit - Gesundheitsgefährdung