Suchttherapie 2019; 20(01): 52
DOI: 10.1055/a-0757-1806
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Deutsche Gesellschaft für Suchtpsychologie e. V.

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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
08. Februar 2019 (online)

Resolution zur ambulanten Psychotherapie bei alkoholbezogenen Störungen

Bei dem Treffen der Psychotherapeutenverbände GK II am 5. Mai 2018 in Würzburg wurde folgende von der Deutschen Gesellschaft für Suchtpsychologie (dg sps) eingebrachte „Resolution zur ambulanten Psychotherapie bei alkoholbezogenen Störungen“ in der Kurzfassung mit einer kleinen Änderung einstimmig verabschiedet. Aus Sicht der dg sps stellt die Resolution einen wichtigen Schritt zur Verankerung der Behandlung von Patienten mit alkoholbezogenen Störungen in der Profession selbst bzw. in der ambulanten Richtlinien-Psychotherapie dar.

Die Resolution lautet in der verabschiedeten Form:

Gemeinsame Erklärung zur ambulanten Psychotherapie bei alkoholbezogenen Störungen

  1. Ambulante Psychotherapie soll Patienten mit alkoholbezogenen Störungen (gesundheitlich riskanter Konsum, schädlicher Konsum, Abhängigkeitssyndrom) im Rahmen der Psychotherapie-Richtlinien häufiger angeboten werden.

  2. Früherkennung und Frühintervention bei alkoholbezogenen Störungen sind wichtige Anwendungsfelder ambulanter Psychotherapie auch im Kontext der Behandlung begleitender anderer psychischer Störungen.

  3. Die psychotherapeutische Behandlung ist auch bei Vorliegen eines Abhängigkeitssyndroms bei ausreichender Abstinenzfähigkeit (z. B. nach einer Entzugs- oder Entwöhnungsbehandlung) ein weiteres wichtiges Anwendungsfeld zur Aufrechterhaltung der Abstinenz und zur Behandlung komorbider psychischer Störungen.

Die im GK II zusammengeschlossenen psychotherapeutischen Fachgesellschaften unterstützen das Anliegen der Deutschen Gesellschaft für Suchtpsychologie, die Behandlung von Patienten mit alkoholbezogenen Störungen in psychotherapeutischen Praxen zu fördern.

Gallus Bischof, Lübeck