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Zahnmedizin up2date 2019; 13(01): 15-17
DOI: 10.1055/a-0830-1587
DOI: 10.1055/a-0830-1587
Schritt für Schritt
Die validierte Aufbereitung von Medizinprodukten – Teil 1: die Voraussetzungen
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
16. Februar 2019 (online)
Als Zahnarzt schulden Sie die Leistung und nicht den Erfolg. Ist ein Patient der Meinung, Ihnen sei bei der Behandlung ein Fehler unterlaufen, liegt die Beweislast beim Patienten. Ganz anders sieht es jedoch aus, wenn die Frage nach dem Nachweis einer validierten Instrumentenaufbereitung gestellt wird. Die Aufbereitung zählt juristisch zum Bereich des „vollbeherrschbaren Risikos“ und hier greift die Beweislastumkehr zugunsten des Patienten. Sie müssen beweisen, dass jeder Schritt Ihrer Aufbereitung erfolgreich war und dokumentiert wurde.