Liebe Leserinnen und Leser,
einen essentiellen Aspekt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben als Ziel von Rehabilitation
stellt das Erwerbsleben dar. Die Erwerbsarbeit nimmt „…eine zentrale Stellung im Leben
eines Menschen ein. Sie dient der materiellen Existenzsicherung, kann sinn- und identitätsstiftend
sein, bestimmt zu einem entscheidenden Anteil die ‚soziale Platzierung‘ […] einer
Person in der Gesellschaft und stellt aus sozialpolitischer Sicht ein Medium sozialer
Integration dar“. – so formuliert es einleitend Susanne Bartel in ihrem Beitrag. Zu
dieser Platzierung gehört auch die Strukturierung des Lebenslaufs der meisten erwachsenen
Menschen durch die Arbeit. Sie stellt einen fundamentalen gesellschaftlichen Orientierungsrahmen
dar. So gibt es eine Zeit, in der von uns erwartet wird, zu arbeiten, und eine Zeit,
in der das nicht (mehr) erwartet wird. Diese Grenze verändert sich gerade – vgl. die
aktuelle Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre – und sie wird unschärfer
– vgl. Flexi-Rentengesetz. In der Logik der Leistungsgesellschaft hat die Rehabilitation
von Menschen im erwerbsfähigen Alter die Aufgabe, die Erwerbsfähigkeit der Menschen
zu erhalten bzw. wiederherzustellen, um sie – nicht zuletzt zur Stabilisierung unserer
Sozialversicherungssysteme – möglichst lange im Erwerbsleben zu halten. Rehabilitation
setzt dabei auf individueller Ebene an, wohlwissend, dass viele Gründe für eine Gefährdung
der Erwerbstätigkeit auf struktureller, gesellschaftlicher Ebene zu finden sind. Der
zunehmende Druck auf unsere Sozialversicherungssysteme findet also in dem Druck auf
Erwerbstätige, länger im Arbeitsleben zu verbleiben, ihren Aus-druck – und damit auch in den gesellschaftlichen Ansprüchen an die Rehabilitation.