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Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2019; 14(03): 72-74
DOI: 10.1055/a-0890-1251
DOI: 10.1055/a-0890-1251
Praxis
Brandschutz
Nicht lange fackeln
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
11. Juni 2019 (online)
Summary
Auch wenn ein Brand in der Heilpraktikerpraxis nur ausgesprochen selten vorkommt, muss man stets gewappnet sein. Jeder Praxisinhaber muss die geltenden Regelungen zum Brandschutz einhalten und seine Mitarbeiter entsprechend unterweisen. So ist zum Beispiel ein Feuerlöscher Pflicht, wenn man Mitarbeiter in der Praxis beschäftigt.