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Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2019; 14(05): 58-61
DOI: 10.1055/a-0957-0890
DOI: 10.1055/a-0957-0890
Praxis
Rund um die Praxis
Im Klartext: Der Hygieneplan
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
22. August 2019 (online)

Summary
Mit dem Tag der Praxiseröffnung muss der Betreiber einen Hygieneplan erstellen, der alle innerbetrieblichen Maßnahmen der Infektionshygiene regelt. Als wichtigste rechtliche Grundlagen dienen das Infektionsschutzgesetz, die KRINKO-Empfehlungen des Robert Koch-Instituts, die Hygieneverordnungen der Länder und die TRBA 250. Der Hygieneplan umfasst unter anderem die Risikoanalyse und Gefährdungsbeurteilung, Patienten- und Personalhygiene, Ver- und Entsorgung, Qualitätsmanagement sowie den Umgang mit Arzneimitteln und Medizinprodukten.