Z Gastroenterol 2020; 58(01): 96-98
DOI: 10.1055/a-0963-4278
Mitteilungen der ALGK
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Die ALGK informiert

Weitere Informationen

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
13. Januar 2020 (online)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das neue Jahr beginnt mit einschneidenden Maßnahmen. So wird das MDK-Reformgesetz auch für die Gastroenterologie und insbesondere für die Abteilungen/Kliniken mit dem Hauptfokus Gastroenterologie bedeutende Konsequenzen haben. Diese Abteilungen/Kliniken bilden ja nach unserer repräsentativen Umfrage (Frieling T, et al. Structure of the gastroenterologic departments/clinics in Germany – a survey by the working group of the guiding gastroenterologic clinicians (ALGK). Z Gastroenterol. 2019;57(12):1467–1475) etwa ein Viertel der Krankenhäuser mit dem Fachbereich der Gastroenterologie. Eine kurze Übersicht über die wesentlichen Inhalte des MDK-Reformgesetzes finden Sie in dem Textkasten.

Unser Vorstandsmitglied, Herr Ahmed Madisch, hat die Problematik für die Gastroenterologie in seinem Beitrag „Das MDK-Reformgesetz wirft seine Schatten voraus“ aufgegriffen. Ein Hauptproblem ist, dass die Strukturen und die Vergütung für die ab dem 1. Januar 2020 unter der Wirkung des MDK-Reformgesetzes aus Angst vor Strafzahlungen in die ambulante Versorgung verlagerten Leistungen z. Zt. nicht gegeben sind. Es ist offensichtlich, dass die niedergelassenen Vertragsärzte diese Herausforderung nicht allein lösen können, u. a. auch weil bestimmte Leistungen (z. B. Funktionsdiagnostik) im niedergelassenen Bereich überhaupt nicht ausreichend angeboten werden. An dieser Stelle sei die Frage erlaubt, ob Krankenhäuser verpflichtet sind, betriebswirtschaftlich nicht kostendeckende ambulante Leistungen zu erbringen? Die ALGK wird die weiteren Entwicklungen intensiv beobachten und Sie zeitnah informieren.

Auch in diesem Jahr werden wir uns wieder maximal für die ALGK engagieren und für Sie wichtige und interessante Themen und Veranstaltungen zusammenstellen. Über Ihre Vorschläge dafür und auch über Ihre Beiträge für unser Forum in der Zeitschrift für Gastroenterologie „Die ALGK informiert“ sind wir sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Frieling für den Vorstand der ALGK

Korrespondenzadresse:
Prof. Dr. med. Thomas Frieling
Direktor der Medizinischen Klinik II
Innere Medizin mit Gastroenterologie, Hepatologie, Infektiologie, Neurogastroenterologie, Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin
HELIOS Klinikum Krefeld
47 805 Krefeld
Lutherplatz 40
Tel.: 02 151 322-707
Fax: 02 151 322-078
thomas.frieling@helios-kliniken.de