Ultraschall Med 2019; 40(04): 536
DOI: 10.1055/a-0971-5195
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Publikationsdatum:
05. August 2019 (online)

Bericht über das Board-of-Delegates-Meeting der EFSUMB im Rahmen des diesjährigen EUROSON-Kongresses in Granada

Im Rahmen des diesjährigen EUROSON-Kongresses in Granada fanden das Board-of-Delegates-Meeting und die ordentliche Jahreshauptversammlung der European Federation of Societies for Ultrasound in Medicine and Biology (EFSUMB) statt, bei denen mehrere Änderungen der Verfassung der EFSUMB beschlossen wurden. Hintergrund für die Änderungen waren die Entscheidung der Schweizer Ultraschallgesellschaft (SGUM), aus der EFSUMB auszutreten, und der Druck der Deutschen Ultraschallgesellschaft (DEGUM), ihre Mitgliedsbeiträge zu senken. Die wesentlichsten Änderungen sind, dass künftig auch individuelle EFSUMB-Mitgliedschaften möglich sein werden. Diese sind vor allem für Personen gedacht, die aus Ländern kommen, die nicht durch eine Ultraschallgesellschaft in der EFSUMB vertreten sind (auch von außerhalb Europas). Individuelle Mitglieder haben allerdings kein aktives oder passives Stimmrecht in der EFSUMB. Individuelle Mitglieder erhalten Zugriff auf das Lehrmaterial auf der EFSUMB-Webpage, die künftig weiter ausgebaut werden wird und einen eigenen Mitgliederbereich aufweisen wird. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der Herkunft der Mitglieder. Personen aus weniger entwickelten Ländern der Welt werden entsprechend niedrigere Mitgliedsbeiträge zu entrichten haben. Der Mitgliedsbeitrag für individuelle Mitglieder aus Ländern, die durch eine Gesellschaft in der EFSUMB vertreten sind, muss gemäß der neuen EFSUMB-Verfassung höher sein als der der nationalen Gesellschaft. Dadurch soll verhindert werden, dass die EFSUMB in Konkurrenz zu den nationalen Gesellschaften tritt, da mit der nationalen Mitgliedschaft ja bereits eine EFSUMB-Mitgliedschaft verbunden ist.