Dialyse aktuell 2020; 24(01): 1
DOI: 10.1055/a-0972-5084
Editorial
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Grundsatzentscheidungen

Christian Schäfer
1   Stuttgart
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Publikationsdatum:
11. Februar 2020 (online)

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Nun heißt es also doch m. o. w. „weitermachen wie bisher“ im Vorgehen, wie die Bereitschaft pro oder kontra Organspende in der Bevölkerung Deutschlands ermittelt werden soll. Den – zumindest für die deutsche Politik – revolutionären Vorschlag zur Widerspruchslösung, der u. a. von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Prof. Dr. med. Karl Lauterbach (SPD) eingebracht wurde, haben die Abgeordneten im Bundestag am 16.01.2020 abgelehnt. Als fairer Verlierer zeigte sich Spahn, als er Annalena Baerbock (Bundesvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen) zum erfolgreichen Votum bzgl. des Entwurfs zur Stärkung der Entscheidungslösung gratulierte und gelobte, alles dafür zu tun, damit der vom Bundestag beschlossene Weg erfolgreich werden wird.

Von der bisherigen Entscheidungslösung hebt sich die neue Regelung v. a. dadurch ab, dass die Dokumentation über ein Online-Register erfolgen soll. Hierbei wird die Bereitschaft zur Organspende dann mit „ja“ oder „nein“ erfasst sein. Zudem soll jeder Bürger seine Entscheidung dort zu jeder Zeit ändern können. Hausärzte sollen außerdem verpflichtet werden, ihre Patienten alle 2 Jahre zur Organspende zu informieren und auf das Register aufmerksam zu machen. Ob diese Maßnahmen ausreichen, wird sich noch zeigen.

Dringend notwendig sind Änderungen rund um die Organspende in jedem Falle, denn die Anzahl der Organspender ist in Deutschland notorisch niedrig. Zumindest scheint aber der jahrelange Abwärtstrend mit dem absoluten Tiefpunkt im Jahr 2017 mit nur 797 postmortalen Spendern überstanden zu sein, wenn man sich die Zahlen in den Jahren 2018 (955 Spender) und 2019 (932 Spender) anschaut. Eine einigermaßen stabile Lage ist somit (zumindest vorerst) erreicht. Wichtig war diesbezüglich auch das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende, das im Jahr 2019 verabschiedet wurde. Hierdurch sind eine größere finanzielle Kompensation der Kliniken sowie eine höhere Flexibilität rund um die Themen Transplantation und Organ spende möglich geworden.

Eine grundsätzliche Entscheidung war es auch, den Schwerpunkt der ersten Ausgabe der „Dialyse aktuell“ eines Jahres nicht mehr dem „Förderpreis Nephrologische Pflege“ zu widmen, was schon eine langjährige Tradition hatte. Der triftige Grund hierfür ist die spätere Verleihung des Preises: Diese findet nicht mehr im Herbst auf der alljährlichen Tagung der Arbeitsgemeinschaft für nephrologisches Personal e. V. (AfnP) statt, sondern auf der Nephro Fachtagung Ulm im März, nachdem sich die AfnP inzwischen aufgelöst hat. Sie werden die Beiträge, die auf den besten eingereichten Arbeiten für den Preis 2019 basieren, daher in Ausgabe 3/2020 der „Dialyse aktuell“ im Nachgang zur Tagung finden.

Weitere Informationen zur Bewerbung um den „Förderpreis Nephrologische Pflege“, den die Thieme Gruppe auch 2020 ausschreibt, finden Sie u. a. auf Seite 12 in diesem Heft – wir freuen uns auf Ihre Beiträge! In der vorliegenden Ausgabe finden Sie ebenfalls eine Einladung und eine Anmeldemöglichkeit zur Nephro Fachtagung Ulm 2020 (Seite 8 und 9). Es sind noch viele weitere interessante Artikel in diesem Heft enthalten – und zwar Informationen von den Fachgesellschaften, ein Expertentipp zum Thema „Hypertonie und Niere“, ein Kommentar zur Leiharbeit, ein Beitrag zum Journal-Club Pflege, Beiträge zum Schwerpunkt „Hämodynamik bei Dialysepatienten“ samt CMEFragen, eine Übersichtsarbeit zur Bedeutung des Darms für die (Nieren-)Gesundheit und Neuigkeiten aus der Industrie. Ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre!