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NOTARZT 2019; 35(06): 302-304
DOI: 10.1055/a-1022-0516
DOI: 10.1055/a-1022-0516
Recht in der Notfallmedizin
Umgang mit Betäubungsmitteln im Rettungsdienst
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
04. Dezember 2019 (online)
Das Arznei- und Betäubungsmittelrecht ist für viele Mediziner unvertrautes Terrain. Mag sich das im Arzneimittelrecht noch daraus erklären, dass sich dessen Vorschriften vor allem an Hersteller und Apotheker richten, sollten die rechtlichen Vorgaben für den Umgang mit Betäubungsmitteln auch im Rettungsdienst allen Beschäftigten vertraut sein. Es drohen sonst nicht unerhebliche Strafbarkeitsrisiken.