 
         
         
         Eine aktuelle Stellungnahme der DVfR befasst sich mit Möglichkeiten und
            Grenzen der interdisziplinären Zusammenarbeit in der Rehabilitation vor dem
            Hintergrund der gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung von Korruption und
            zum Schutz des Wettbewerbs. Sie greift damit die zunehmende Unsicherheit unter
            Ärzten und Leistungserbringern über die juristische Bewertung
            interdisziplinärer Kooperation auf.