Rehabilitation (Stuttg) 2020; 59(01): 6-7
DOI: 10.1055/a-1087-6609
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Geteiltes Echo auf überarbeitetes Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz

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Publikationsdatum:
12. Februar 2020 (online)

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den erstmals im August 2019 vorgelegten Entwurf des Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetzes (RISG) überarbeitet und Anfang Dezember unter dem neuen Namen „Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-IPREG) in die Ressortabstimmung gegeben. Der prinzipielle Vorrang der stationären Versorgung wurde nun gestrichen. Zudem wurde in das Gesetz ein unbefristeter Bestandsschutz für Personen aufgenommen, die schon zuvor außerklinische Intensivpflege in ihrem Haushalt o. ä. erhielten.