Rofo 2020; 192(04): 366-371
DOI: 10.1055/a-1132-0471
Radiologie und Recht

Zulassung von Fachärzten für Innere Medizin und Kardiologie zum Kolloquium für Computertomografie nach der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie?

Einleitung

Damit ein Arzt Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung erbringen und abrechnen darf, muss er die fachlichen Voraussetzungen nach den Vorschriften des Weiterbildungs-, Qualitätssicherungs- und Vertragsarztrechts sowie nach sonstigen gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Dies gilt in der vertragsärztlichen Versorgung insbesondere für Leistungen nach § 135 Abs. 2 SGB V, die wegen der Anforderungen an ihre Ausführung oder wegen der Neuheit des Verfahrens besondere Kenntnisse und Erfahrungen (Fachkundenachweis) erfordern.



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Article published online:
18 March 2020

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