Die Rehabilitation nach der operativen Versorgung von
Beugesehnenverletzungen bleibt ein umstrittenes Thema. In den
1940er-Jahren galt noch eine strikte Ruhigstellung des operierten
Fingers als unverzichtbar, doch seit den 1970ern verschieben sich die
Grenzen hin zu einer immer früheren Beübung.