Bei jeder einzelnen Praxisabgabe handelt es sich um einen höchst individuellen Prozess,
bei dem jeweils die verschiedensten Besonderheiten des Einzelfalles Berücksichtigung
finden müssen. In unserem letzten Beitrag haben wir den vertragsarztrechtlichen Prozess
betreffend der Praxisabgabe aufgezeigt, der sich, je nachdem ob sich die Praxis in
einem offenen oder gesperrten Planungsgebiet befindet, grundlegend unterscheidet und
gegebenenfalls folgenreiche Stolperschritte enthalten kann. Diese gilt es möglichst
zu vermeiden. Deswegen will die erfolgreiche Praxisabgabe frühzeitig geplant und sorgfältig
durchdacht sein. Aufgrund der Komplexität des Abgabeprozesses empfiehlt sich hierbei
stets auch die Einschaltung eines entsprechend spezialisierten Rechtsanwalts.