Rofo 2020; 192(07): 704-706
DOI: 10.1055/a-1172-3019
Radiologie und Recht

Abrechnung wahlärztlicher Krankenhausleistungen durch externe Radiologen

Einleitung

Immer wieder wird die Zulässigkeit der Privatliquidation ärztlicher Krankenhausleistungen[1], die von Ärzten, die nicht im Krankenhaus angestellt oder beamtet sind, erbracht werden, angezweifelt. Es wird argumentiert, die Ärzte seien nicht in die Wahlarztkette des § 17 Abs. 3 S. 1 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)[2] einbezogen oder bei den abgerechneten Leistungen handle es sich um allgemeine Krankenhausleistungen nach § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 KHEntgG[3].



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Article published online:
02 July 2020

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