Rehabilitation (Stuttg) 2020; 59(04): 197
DOI: 10.1055/a-1211-8413
Aktuelles

DGP: nach akuter COVID-19-Erkrankung oftmals Reha erforderlich

Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) unterstreicht in einem aktuellen Positionspapier, dass einige Patienten auch nach Abklingen einer Infektion mit COVID-19 und Abschluss der Akutversorgung auf eine medizinische Behandlung durch Pneumologen angewiesen sind. In ihren Empfehlungen vom 4. Juni 2020 beschreibt die Fachgesellschaft mögliche gesundheitliche Folgen der Erkrankung und sinnvolle Maßnahmen für die Betroffenen. So könne der Gasaustausch der Lunge langfristig beeinträchtigt sein, und zwar auch bei zuvor nicht beatmeten Menschen. In einer pneumologischen Rehabilitation müsse daher zunächst durch Belastungstests festgestellt werden, wie schwer die Lunge geschädigt ist. In Abhängigkeit vom Ergebnis und der Dauer einer eventuell vorangegangenen künstlichen Beatmung seien dann unterschiedliche Maßnahmen zu ergreifen; diese könnten bei schweren Verläufen einer fortgesetzten Akutversorgung ähneln. Etwa 5000 Plätze stünden dafür in stationären Einrichtungen der pneumologischen Rehabilitation in Deutschland zur Verfügung.



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Article published online:
26 August 2020

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