Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP)
unterstreicht in einem aktuellen Positionspapier, dass einige Patienten auch nach
Abklingen einer Infektion mit COVID-19 und Abschluss der Akutversorgung auf eine
medizinische Behandlung durch Pneumologen angewiesen sind. In ihren Empfehlungen vom
4. Juni 2020 beschreibt die Fachgesellschaft mögliche gesundheitliche Folgen
der Erkrankung und sinnvolle Maßnahmen für die Betroffenen. So
könne der Gasaustausch der Lunge langfristig beeinträchtigt sein,
und zwar auch bei zuvor nicht beatmeten Menschen. In einer pneumologischen
Rehabilitation müsse daher zunächst durch Belastungstests
festgestellt werden, wie schwer die Lunge geschädigt ist. In
Abhängigkeit vom Ergebnis und der Dauer einer eventuell vorangegangenen
künstlichen Beatmung seien dann unterschiedliche Maßnahmen zu
ergreifen; diese könnten bei schweren Verläufen einer fortgesetzten
Akutversorgung ähneln. Etwa 5000 Plätze stünden
dafür in stationären Einrichtungen der pneumologischen
Rehabilitation in Deutschland zur Verfügung.