Transfusionsmedizin 2020; 10(03): 130-131
DOI: 10.1055/a-1219-5543
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Kommentar

Grundsätzlich sollten alle Krankheitserreger, die sich im Blut befinden, auch durch Bluttransfusionen übertragbar sein. Deshalb sind in der Transfusionsmedizin NAT-Testverfahren hauptsächlich aus Blutplasma etabliert. Obwohl hier meist qualitative Nachweise ausreichen, sind diese Ansätze mithilfe geeigneter Standards sehr gut quantifizierbar. Bereits in der SARS-Epidemie 2003 konnten wir SARS-Coronavirus-RNA (Coronavirus: CoV) im Blut von chinesischen Patienten mittels Real-Time-PCR nachweisen, wenn auch in relativ geringen Konzentrationen. Eine kürzlich erschienene Arbeit hat bezüglich des Nachweises von SARS-CoV-2-RNA im Blut gezeigt, dass diese nicht mit infektiösem Virus assoziiert war [1]. Somit spielt während der derzeitigen Pandemie mit dem SARS-CoV-2 eine mögliche Übertragung durch Bluttransfusionen kaum eine Rolle. Vielmehr sind transfusionsmedizinische Einrichtungen aufgrund ihres hohen Automatisierungsgrads sehr gut geeignet, ein Klinikum oder das öffentliche Gesundheitswesen zu unterstützen, um die Kapazitäten der Testung von Abstrichen aus dem Respirationstrakt auf SARS-CoV-2-RNA zu erweitern. Da die Testung hohe Kosten verursacht und die Testkapazität nicht nur vom Vorhandensein technischer Ausrüstung, sondern auch von der Verfügbarkeit der Reagenzien abhängt, ist zumindest für den Bedarfsfall eines Wiederanstiegs der Infektionszahlen die Möglichkeit einer Pooltestung sehr interessant.



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Article published online:
25 August 2020

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