Aktuelle Urol 2021; 52(05): 432-434
DOI: 10.1055/a-1323-8964
Recht in der Praxis

Wie häufig ist „gelegentlich“? – Zur Angabe von Häufigkeiten im Aufklärungsgespräch

Albrecht Wienke

Im Rahmen des ärztlichen Aufklärungsgespräches mit dem Patienten spielt die Darstellung der mit dem geplanten Eingriff verbundenen Komplikationen und Risiken eine wesentliche Rolle. Ärzte sehen sich dabei regelmäßig mit der Frage konfrontiert, wie „wahrscheinlich“ oder „häufig“ denn der Eintritt der genannten Komplikationen sei.

Fazit

Das Urteil des BGH entscheidet die bislang strittige Frage, wie Ärzte im Aufklärungsgespräch die Häufigkeitsbegriffe zu verwenden haben. Das Gericht macht deutlich, dass einzig das allgemeine Sprachverständnis entscheidend ist. Ärzte müssen daher auch künftig nicht auf die Häufigkeitsdefinitionen des MedDRA zurückgreifen, sondern können im Gespräch mit dem Patienten die Begriffe so wählen, dass der Patient unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs Risiken und Komplikationen entsprechend einschätzen kann. Gleichzeitig können die Ersteller von Aufklärungsbögen aufatmen, denn der BGH erspart auch hier eine Angleichung der Begriffe an das MedDRA. Entscheidend bleibt das allgemeine Sprachverständnis von Arzt und Patient.



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
24. August 2021

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