Psychiatr Prax 2021; 48(01): 50
DOI: 10.1055/a-1327-8204
Leserbrief

Antwort auf den Leserbrief von Thomas Pollmächer zum Editorial „Beihilfe zum Suizid oder Ärztliche Sterbehilfe?“

Hermann Spießl
Bezirkskrankenhaus Landshut
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Die Diskussion zum Urteil des BVerfG bekommt Corona-bedingt leider nicht den Stellenwert, den es aufgrund der fundamentalen Bedeutung dieses Themas haben sollte. Es spricht für unsere Fachgesellschaft DGPPN, deren Haltung Thomas Pollmächer in seinem Leserbrief auf meine Thesen [1] hin bezogen konkretisiert, dass sie in ihrer Stellungnahme vom 21.08.2020 auch zur Meinung des Vorstands divergierende Kommentare publiziert und eine Diskussion weiter voranbringt. Diese wird vorwiegend von persönlichen Einstellungen und Werten getragen.



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Article published online:
04 January 2021

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