Psychiatr Prax 2021; 48(04): 175-176
DOI: 10.1055/a-1363-7353
Debatte: Pro & Kontra

Ehegattenvertretung bei Selbstbestimmungsunfähigkeit eines Partners – Kontra

Spousal Representation in German Guardianship Law – Contra
Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank
Ärztliche Direktorin LVR-Klinik Köln, Fachliche Direktorin Versorgungsforschung, LVR-Institut für Forschung und Bildung
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Im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungs­rechts ist eine gegenseitige Vertretung der Ehegatten bzw. Lebenspartner in Angelegen­heiten der Gesundheitssorge für den Fall vorgesehen, dass einer der Beiden im Rahmen einer akuten Erkrankung seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann. Dafür soll es weder einer Vorsorgevollmacht noch der Einrichtung einer Betreuung bedürfen. Die Ehegattenvertretung soll für bis zu drei Monate möglich sein und der Vertretende soll auch freiheitseinschränkende Maßnahmen für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen genehmigen dürfen. Diese Form der Ehegattenvertretung ist – zumal für derart lange Zeiträume – weder sinnvoll noch erforderlich.



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
06. Mai 2021

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