Rehabilitation (Stuttg) 2021; 60(03): 164-165
DOI: 10.1055/a-1489-6351
Aktuelles

Arbeitsentwurf zum Pflegereformgesetz veröffentlicht

Seit Herbst 2020 haben die Arbeiten im Bundesgesundheitsministerium an einer Reform der Pflge an Fahrt aufgenommen. Im März 2021 wurde schließlich der „Ent-wurf eines Gesetzes zur Reform der Pfege-versicherung“ (Arbeitsentwurf) veröffen-licht. Wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn schon zuvor ankündigte, sollen die Löhne für Pflgekräfte erhöht, Leistungen für die Pflge zu Hause verbessert und die Pfegekosten für Heimbewohner gedeckelt werden. Der Arbeitsentwurf entspricht in-haltlich in weiten Teilen dem „Eckpunkte-papier zur Pflegereform“ aus Dezember 2020. Allerdings wurde die ursprünglich ge-dachte Deckelung des pflgebedingten Ei-genanteils durch die Regelung ersetzt, dass die Pflgebedürftigen einen prozentualen, nach Dauer des Aufenthaltes gestafflten Leistungszuschlag erhalten.

Die Initiative für eine nachhaltige und ge-nerationengerechte Pflgereform bemän-gelte am Entwurf eine „Leistungsauswei-tung der Pflegeversicherung im demo­grafischen Wandel ohne Rücksicht auf finanzielle Tragfähigkeit“. Die Interessen der Pflgebedürftigen und ihrer Angehöri-gen stehen hingegen im Zentrum der Kritik von behindertenpolitischen Verbänden. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e. V. (ISL) und die Fachverbände für Menschen mit Behinderung wiesen auf die im Arbeitsentwurf vorgesehenen Belastun-gen wie die geplante erhebliche Kürzung der Mittel für eine stundenweise Verhinde-rungspflege und die Schlechterstellung selbstorganisierter oder ambulanter Pflge gegenüber der stationären Variante hin. Dadurch würde das Recht von Menschen mit Behinderung auf ein (möglichst) selbstbestimmtes Leben missachtet. Im Gegen-satz dazu bewertete der Bundesverband Geriatrie den Entwurf ausdrücklich positiv. Die beabsichtigte Refinazierung von 50 % der Kosten der Krankenkassen für Maßnah-men der geriatrischen Rehabilitation durch die Pflegeversicherung sei ein wichtiger Schritt zur Vermeidung oder Verminderung von Pflegebedürftigkeit. Dies habe nicht nur positive Auswirkungen auf die individu-elle Lebensqualität alter und hochaltriger Menschen. Berechnungen im Weißbuch Geriatrische Rehabilitation zufolge entlaste geriatrische Reha auf mittlere Sicht zudem das Budget der Pflgekassen.

(Quellen: BMG; ISL, die Fachverbände; BV Geriatrie; pflgeinform.de; aerzteblatt.de, 10.11.2020)



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Article published online:
29 June 2021

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