Der Nuklearmediziner 2021; 44(03): 212-236
DOI: 10.1055/a-1517-8525
CME-Fortbildung

Onkologisches [18-F] FDG-PET/CT im vertragsärztlichen Bereich

Oncologic [18-F] FDG-PET/CT in general patient care
Detlef Moka
,
Dirk Winterkamp
,
Rupert Pfandzelter
,
Daniel C. Christoph

PET/CT gehört in der Onkologie weltweit zu den wichtigsten diagnostischen Verfahren bei der Ausbreitungsdiagnostik, der Therapieplanung und der Therapiekontrolle von Tumorerkrankungen. In Deutschland hat PET/CT nur sehr langsam und unter großen Auflagen seinen Weg in den vertragsärztlichen Bereich gefunden. In diesem Beitrag werden die zugelassenen Tumorerkrankungen (Lungenkarzinome, Kopf-Hals-Tumoren und Lymphome) und deren Grundlagen der Ausbreitungsdiagnostik aufgeführt sowie die formalen Aspekte der Genehmigung und Überprüfung der Abrechenbarkeit beim PET/CT beschrieben.

Abstract

PET/CT is one of the most important diagnostic procedures in oncology worldwide for the diagnosis of the spread of tumors, therapy planning and therapy monitoring. In Germany, PET/CT has only very slowly found its way into the general patient care, and under great constraints. This article lists the tumor types for PET/CT which are GKV-approved (lung carcinomas, head-neck tumors, and lymphomas) and describes their basics of staging as well as the formal aspects of approval and review of billability for PET/CT.

Kernaussagen
  • Das PET/CT in der Onkologie gehört auch in Deutschland mittlerweile bei verschiedenen Tumorerkrankungen zur Routinediagnostik. Im vertragsärztlichen Bereich betrifft das die Lungenkarzinome, die Kopf-Hals-Tumoren und die Lymphome.

  • Obwohl das PET/CT in der Ausbreitungsdiagnostik und in der Therapieplanung in vielen Bereichen anderer konventioneller Bildgebung überlegen ist, ist die Abrechenbarkeit über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) im vertragsärztlichen Bereich selbst bei o. g. Tumorarten auf genau festgelegte Indikationen begrenzt. Die Indikationen richten sich dabei nicht unbedingt nach der individuellen medizinischen Notwendigkeit, sondern wurden durch Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses G-BA vorgegeben.

  • Beim Lungenkarzinom spielt PET/CT mittlerweile auch bei Kassenpatienten eine zentrale Rolle in der initialen Tumordiagnostik bei verdächtigen Lungenrundherden sowie in Ausbreitungs- und Rezidivdiagnostik.

  • Durch die Qualitätssicherungsvereinbarung PET, PET/CT, die nach § 135 Abs. 2 SGB V vorgesehen ist und zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen ausgehandelt wurde, wurde genau festgelegt,

    • wer PET/CT durchführen darf,

    • wie die Indikationsstellung zu erfolgen hat und

    • nach welchen Kriterien die KVen dies regelmäßig zu überprüfen haben.

  • Die Zahl der PET/CT ist durch die beiden genannten Punkte in der Zahl beschränkt, jedoch kann man aber auch sowohl den positiv geführten Nachweis des Nutzens als auch die Sicherung einer hohen medizinischen Qualität als Vorteil begreifen, die die diagnostischen Aussagen der PET/CT auf einen sicheren Boden stellen.

  • Diese Qualität trägt darüber hinaus dazu bei, dass sich die PET/CT immer mehr zu dem entscheidenden diagnostischen Tool bei der Ausbreitungsdiagnostik und der Therapieplanung der o. g. Tumoren entwickelt.



Publication History

Article published online:
31 August 2021

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