physiopraxis 2021; 19(11/12): 6-9
DOI: 10.1055/a-1560-3658
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Videobehandlungen sollen auch nach Corona möglich sein – Telemedizinische Heilmittelbehandlung

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Patient*innen sollen auch in Zukunft telemedizinische Behandlungen in Anspruch nehmen können. © K. Oborny/Thieme

Heilmittelleistungen können zukünftig auch telemedizinisch erbracht werden. Dies macht eine Änderung der Heilmittel-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) möglich. Bis Ende 2021 sollen hierzu der GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringenden festlegen, welche konkreten Heilmittel für die Teletherapie geeignet sind. Das geht aus einer Pressemeldung des G-BA im Oktober 2021 hervor.

Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA, wirft einen Blick zurück auf die erste Zeit der Corona-Pandemie, in der es Heilmittelerbringenden möglich gemacht wurde, telemedizinische Behandlungen durchzuführen: „Ging es in der Corona-Pandemie darum, dank der Technik Therapien anzubieten, zugleich aber persönliche Kontakte und damit auch ein Infektionsrisiko zu begrenzen, gehen wir jetzt weiter. Heute hat der Gemeinsame Bundesausschuss in den Heilmittel-Richtlinien die Voraussetzungen für eine dauerhafte telemedizinische Regelung beschlossen. Gerade im ländlichen Raum kann die Videobehandlung dazu beitragen, lange Fahrtwege einzusparen.“ Lelgemann steht jedoch der Vorgehensweise, wie die Heilmittel bestimmt werden sollen, die auch per Telemedizin durchgeführt werden können, skeptisch gegenüber: „Nach wie vor kritisch sehe ich die vom Gesetzgeber vorgenommene Kompetenzverlagerung: Statt eines transparenten Beratungsverfahrens beim G-BA sollen nun Verträge definieren, welche Heilmittel und welche Therapiesituation für eine Videobehandlung geeignet sind. Wird die Videotherapie nicht sachgerecht angewendet, kann es zu schwerwiegenden negativen Effekten in der Patientenversorgung kommen. Genau das hätte der G-BA mit seinen Verfahren unter wissenschaftlicher Begleitung verhindert – Vertragsverhandlungen können das nicht leisten.“

Unabhängig von dem Vorhaben, die Telemedizin dauerhaft in die Heilmittel-Richtlinie aufzunehmen, besteht für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Ergotherapie, bestimmte Arten der Physiotherapie und Ernährungstherapie aufgrund der pandemiebedingten Corona-Sonderregelungen des G-BA bis 31. Dezember 2021 die Möglichkeit, Videobehandlungen anzubieten.

Weitere Informationen gibt es auf der Seite des G-BA: bit.ly/G-BA_Videobehandlung.

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Article published online:
24 November 2021

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