Nachdem wir uns zuletzt ausführlich mit der neuen PAR-Richtlinie und den dazugehörigen
BEMA-Positionen beschäftigt haben, starten wir heute mit dem Thema Implantologie.
Diese Art von
chirurgischen Eingriffen wird bekanntermaßen rein privat nach GOZ berechnet. Doch
es gibt auch
Ausnahmen und genau um diese soll es im ersten Teil des heutigen Beitrags gehen. Im
weiteren
Verlauf gebe ich Ihnen Tipps zu Abrechnungsmöglichkeiten bei Augmentation und Sinuslift
und
berichte von der langzeitprovisorischen Versorgung mit Emergenzprofil.