Rehabilitation (Stuttg) 2021; 60(06): 359
DOI: 10.1055/a-1675-5105
Aktuelles

Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation

Der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene haben im Juni 2021 in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) die „Gemeinsamen Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation“ verabschiedet. Die Gemeinsamen Empfehlungen (GE) vom 01.06.2021 ersetzen die bisherigen Rahmenempfehlungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation vom 01.05.2007 und die Eckpunkte für die mobile indikationsspezifische Rehabilitation vom 05.04.2016. Sie definieren die kontextbezogenen Voraussetzungen und Indikationen, bei denen Leistungen zur mobilen Rehabilitation in Betracht kommen, und legen die Behandlungselemente, die Regeldauer der Maßnahmen sowie die Behandlungsfrequenz fest. Ferner enthalten sie personelle und strukturelle Anforderungen an die Leistungserbringer. In die Arbeiten wurde auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation (BAG MoRe) einbezogen.



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Artikel online veröffentlicht:
06. Dezember 2021

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