„Rechtliche Regelungen haben ihre Basis in den gesellschaftlichen Entwicklungen, unter
denen sie entstanden sind. Sofern sie in die Wechselbeziehungen zwischen sozialer
Umwelt und Gesundheitszustand der Frau regulierend eingreifen, unterliegen Motivationen
zu ihrer Schaffung, die Art und Weise ihrer Vorbereitung und Durchführung und die
Analyse der mit ihnen erreichten Ergebnisse spezieller sozialgynäkologischer Aufmerksamkeit…“, so schreibt Rothe 1981 in seinem Resümee 30 Jahre nach Inkrafttreten des „Gesetzes
zum Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau“ (kurz: Mutterschutzgesetz) in
der DDR [1].