Zeitschrift für Palliativmedizin 2022; 23(01): 7
DOI: 10.1055/a-1688-7463
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Mitteilungen der Österreichischen Palliativgesellschaft

Sehr geehrte Damen und Herren der Österreichischen Palliativgesellschaft!

Die österreichische Regierung hat sich auf eine gesetzliche Neuregelung der Beihilfe zum Suizid in Österreich geeinigt und am 23.10.2021 den Entwurf für ein „Sterbeverfügungsgesetz“ vorgelegt. Demnach können Personen, die Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen wollen, ab 2022 eine Sterbeverfügung errichten. Der Zugang ist auf dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Personen beschränkt. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Minderjährige.



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Article published online:
03 January 2022

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