„Häufig empfehlen Kolleg*innen weiterführende kostenpflichtige Angebote in ihrer Praxis,
darunter Leistungen wie Herzratenvariabilitätsmessungen oder sie verkaufen Getränke,
Therabänder und Kühlsalben. Ist das ethisch vertretbar und rechtlich in Ordnung?”
Therapeutin aus Freiburg im Breisgau