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DOI: 10.1055/a-1893-7361
Verbesserung der Versorgungsqualität von Krebspatient*innen durch onkologische Zweitmeinungen – Machbarkeit einer Patienten-initiierten Zweitmeinung an einer Krankenkassen-Servicestelle – 1. Florence-Nightingale-Preis – eine Kurzübersicht

Hintergrund
Onkologische Patient*innen haben die Möglichkeit, eine ärztliche Zweitmeinung bezüglich ihrer weiteren Diagnostik bzw. Therapie einzuholen. Dadurch soll eine Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung onkologischer Patient*innen erreicht werden. Über die AOK (allgemeine Ortskrankenkasse) Bayern können sich Versicherte eine ärztliche Zweitmeinung bei onkologischen Erkrankungen über ein interdisziplinäres Tumorboard einholen. Hierfür wurde das Modellvorhaben gem. § 63 Abs. 1 SGB V [1] gestartet.
Durch eine evidenzbasierte und leitliniengestützte Diagnostik und interdisziplinäre Behandlungsempfehlung kann die onkologische Therapie adaptierter erfolgen. Dies führt zu einer interdisziplinären Versorgungsoptimierung onkologischer Patient*innen. Im Rahmen dieser Studie wurde ein Kollektiv onkologischer Patient*innen, welche am Comprehensive Cancer Center Erlangen – Europäische Metropolregion Nürnberg (CCC Erlangen-EMN) im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit der AOK eine Zweitmeinung erhalten hatten, in Bezug auf die Leitlinienkonformität der Erstmeinung untersucht.
Publication History
Article published online:
26 September 2022
© 2022. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany
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Literatur
- 1 Sozialgesetzbuch. Sozialgesetzbuch (SGB) V Gesetzliche Krankenversicherung §63 Abs. 1 2021. Accessed July 11, 2022 at: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/63.html 2022
- 2 AWMF. Leitlinien-Suche. Accessed July 11, 2022 at: https://www.awmf.org/leitlinien/leitlinien-suche.html 2022