Im Juli 2023 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine neue Richtlinie zur Ersteinschätzung
des Versorgungsbedarfs verabschiedet. Wesentliches Manko: Die Ersteinschätzung und
Beurteilung der Dringlichkeit sollen ohne Patienten-Arzt-Kontakt erfolgen. Die Deutsche
Gesellschaft für NeuroIntensiv- und Notfallmedizin (DGNI), die Deutsche Gesellschaft
für Neurochirurgie (DGNC) und die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) sehen
darin eine Gefährdung von Patientinnen und Patienten mit neurologischem und neurochirurgischem
Versorgungsbedarf. Alle 3 Fachgesellschaften fordern daher eine umfassende Überarbeitung
der Richtlinie.