Die Fortführung der ärztlichen Tätigkeit während der Schwangerschaft oder in der Stillzeit
ist von großen Unsicherheiten geprägt. Weiterbildungsrelevante Inhalte zu erlangen,
erfährt oftmals Einschränkungen, wenn nicht gar ein betriebliches Beschäftigungsverbot
nach Bekanntgabe der Schwangerschaft ausgesprochen wird. Unter Einhaltung bestimmter
Schutzmaßnahmen ist jedoch eine patient*innennahe Tätigkeit möglich – ebenso der Einsatz
im OP-Saal.
Schlüsselwörter
Schwangerschaft - Stillzeit - ärztliche Tätigkeit - Leitfaden - Infektionsprophylaxe