Im OP 2025; 15(04): 204-205
DOI: 10.1055/a-2549-1824
ATA|OTA-Mitteilungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Fachpraxis ATA,

André Loose
,
Merle Engelking
,
Oskar Graap
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in den vergangenen Jahren wurde die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistenz (ATA) einer stetigen Professionalisierung unterzogen. Seit 2022 ist der Beruf ein staatlich anerkannter, eigenständiger Gesundheitsfachberuf. Die Tätigkeitsbereiche der ATA erstrecken sich neben der Anästhesie auch auf den Aufwachraum (AWR), die Notaufnahme (NA) und die Funktionsdiagnostik [1]. Die besonderen Herausforderungen in diesen Bereichen, beispielsweise die simultane Betreuung mehrerer Patient*innen oder das schnelle Erkennen von Komplikationen, werfen die Frage auf, ob die derzeitige Ausbildungsstruktur diesen Anforderungen adäquat begegnet. Insbesondere im Hinblick auf deutschlandweit eingeschränkte Kapazitäten an Betten auf Intensivstationen wird das Wissen um die Versorgung intensivmedizinischer Patient*innen auch für ATA relevanter [2]. Ein Einsatz von ATA-Azubis auf der Intensivstation ist im Rahmen der Ausbildung nicht explizit vorgesehen, er kann im Rahmen des Pflegepraktikums dort erfolgen.



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Article published online:
23 June 2025

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