RSS-Feed abonnieren
DOI: 10.1055/a-2664-7872
Mindestmengen bei seltenen Erkrankungen: Erkenntnisse durch Evidenzübertragung
Um die Behandlungsqualität bei komplexen, risikoreichen und planbaren Krankenhausbehandlungen zu verbessern, gelten in Deutschland für bestimmte Interventionen Mindestmengen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt fest, für welche Eingriffe diese Regelung greift. Grundlage sind Gutachten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), die Studien auswerten, in denen untersucht wird, ob ein Zusammenhang zwischen der Leistungsmenge und der Behandlungsqualität wahrscheinlich ist. Hierbei wird die Menge der Eingriffe pro Krankenhaus und/oder pro Ärztin oder Arzt betrachtet.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
09. September 2025
© 2025. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart, Germany
