Planta Med 1961; 9(1): 80-93
DOI: 10.1055/s-0028-1100328
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ALGINSÄURE IHRE VERBINDUNGEN, DEREN EIGENSCHAFTEN UND VERWENDUNGSMÖGLICHKEITEN1

H. Maaß 1 Vorgetragen auf der 8. Vortragstagung der Deutschen Gesellschaft für Arzneipflanzenforschung in Braunschweig am 22. 10. 1960.
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Publication Date:
15 January 2009 (online)

Zusammenfassung

Es wird auf das Vorkommen von Algin in Braunalgen, die technische Gewinnung der Alginsäure, die Konstitution und Gestalt des Alginsäuremoleküls, die chemisch–physikalischen Eigenschaften und die Verbindungen der Alginsäure eingegangen. Weiterhin wird die technische Bedeutung insbesondere der Alginate für die Industrie, vor allem als Hilfs– oder Zusatzstoff, in erster Linie aber für die Pharmazie, die Medizin und die Bakteriologie, abgehandelt.

Auf dem Lebensmittelgebiet sind die Alginsäure sowie deren Natrium– und Calciumverbindungen nach der „Allgemeinen Fremdstoff–Verordnung” vom 19. 12. 1959 nach § 2, Ziffer 7 (Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 52 vom 22.12.1959, S. 742) allgemein zugelassen. Die Vorschriften dieser Verordnung gelten aber nicht für Fleisch und Fleischerzeugnisse, Essenzen und Aromen, Tabak und Tabakerzeugnisse, Kaugummi sowie für die Aufbereitung von Trinkwasser.

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