Zusammenfassung
1. Eine Leistungssteigerung in der bisherigen Geschwulstbekämpfung ist nur durch die
Früherfassung der Krebskranken möglich. Das Schwergewicht verlagert sich dabei vom
behandelnden auf den untersuchenden Arzt.
2. Die Laienaufklärung als Maßnahme zur Früherkennung von Geschwülsten muß scheitern,
weil sich die bisherige Geschwulstdiagnostik vorwiegend auf „Spät”-Zeichen aufbaut.
3. Die Früherfassung von Geschwulstkranken durch die Vorsorgeuntersuchungen kann nur
auf jene Krebslokalisationen Anwendung finden, bei denen eine wirkliche Frühdiagnose
möglich ist, nämlich an den direkt zugängigen Organen.
4. Eine statistische Auswertung zeigt, daß auch dann noch der Aufwand für solche Vorsorgeuntersuchungen
oder Geschwulstberatungsstellen in einem äußerst ungünstigen Verhältnis zum wirklichen
Nutzen steht.
5. Der untersuchenden Seite bei der Krebsbekämpfung tritt das unzweckmäßige Abrechnungsverfahren
der Versicherungsträger gegenüber den Ärzten hemmend entgegen. Die schlechte Honorierung
der diagnostischen Leistungen muß zur Polypragmasie auf therapeutischem Gebiet führen.
6. Als Lösung der erörterten Fragen wird vorgeschlagen: Schaffung von Geschwulstkliniken
mit angeschlossenen Polikliniken, wie sie in einigen europäischen Staaten, speziell
in Schweden, England und Frankreich, bereits seit Jahren bestehen.