Dtsch Med Wochenschr 1951; 76(5): 143-146
DOI: 10.1055/s-0028-1116606
Therapie

© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Antikoagulationsbehandlung der Herzkrankheiten

Franz M. Groedel
  • New York
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Publication Date:
05 May 2009 (online)

Zusammenfassung

Antikoagulationsbehandlung ist durch die modernen Mittel, Heparin und Dicumarol, nun möglich. Solange die feineren Zusammenhänge noch nicht bekannt und zuverlässige Koagulationsmessungen nicht möglich sind, ist vorsichtigste Anwendung dieser Mittel ratsam. Dies ist um so mehr zu fordern, als thromboembölische Zwischenfälle beobachtet werden trotz vorsichtiger Behandlung. Letzteres sollte aber nicht als ein gegen den möglichen Wert derartiger Therapie sprechender Faktor gedeutet werden, denn keine Therapie ist stets erfolgreich. Andererseits darf das Gefahrmoment, das mit der Behandlung verknüpft ist, nicht unterschätzt werden. Blutungen können hervorgerufen werden, und die Gegenmaßnahmen — besonders bei Dicumarol — sind nicht immer erfolgreich. Wichtiger ist das Faktum, daß ruhende oder nicht vollkommen verschließende Thromben in Bewegung gesetzt werden können. Es ist denkbar, daß auf diese Weise tödliche zweite Herzthrombosen ausgelöst werden, und es steht fest, daß schwerste periphere Thrombosen entstehen können. Welche Fälle mehr oder weniger für die Behandlung geeignet sind, wird erst die Zukunft lehren. Jedenfalls sind alle Patienten mit verdächtiger Leber auszuschließen. Heparinbehandlung ist die weit weniger riskante Methode und mit neuen, intramuskulär anwendbaren Präparaten jetzt leichter, wenn auch kostspieliger, durchführbar. Ausreichende Erfahrung mit den letzteren ist noch nicht gesammelt worden. Dicumarolbehandlung sollte nur im Krankenhaus vorgenommen werden mit täglicher Bestimmung der Prothrombinzeit und jedesmaliger Angabe der Kontrollzahl. Es wird wohl ratsam sein, mit nicht mehr als 50 mg anzufangen und vorerst nicht über eine 100%ige Verlängerung der Prothrombinzeit — verglichen mit der Kontrollzeit — hinauszugehen. Es ist zu hoffen, daß es gelingen wird, die Antikoagulationsbehandlung der Herzkrankheiten so zu verfeinern, daß der wichtigste Grundsatz „nil nocere” gewahrt wird und das weitere, hier sehr wichtige Behandlungsprinzip erreicht wird „quieta non movere”.

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