Dtsch Med Wochenschr 1952; 77(35): 1024-1025
DOI: 10.1055/s-0028-1117140
Therapie

© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Das Leipziger Schema zur Verhütung und Behandlung der angeborenen Lues

Johannes Oehme
  • Universitäts-Kinderklinik Leipzig (Direktor: Prof. Dr. A. Peiper)
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Publication Date:
05 May 2009 (online)

Zusammenfassung

Das „Leipziger Schema” umfaßt:

A. Vorbeugende Behandlung des Kindes über die luische, auch einstmals luische Schwangere. Diese fast gefahrlose, wirkliche Prophylaxe sollte gesetzlich verankert werden. Endgültige Angaben über Gesamtmenge und Dauer der Penicillinbehandlung müssen noch erarbeitet werden (vgl. C).

B1. Die einmalige ausschließliche Penicillinbehandlung der Lues connata im Säuglingsalterüber 2—3 Wochen mit einer Gesamtmenge von 400 000 I.E. Penicillin je Kilogramm Körpergewicht; bei oraler Verabreichung des Penicillins ist die doppelte Menge notwendig. Zeitgerechte klinische und serologische Kontrollen möglichst mit quantitativen Seroreaktionen über die Dauer von mindestens 3 Jahren, in denen die spezifischen Reaktionen im Blut und Liquor stets negativ geblieben sein müssen. Bei einer Nachbeobachtungszeit von über 2 Jahren hat sich diese Behandlung an 81 Kindern mit manifester konnataler Lues bewährt.

B2. Die anfängliche Penicillinbehandlung des Klein- und Schulkindes mit nachfolgenden kombinierten Kuren (Neosalvarsan-Wismut) nach dem Bonner Kurschema statt der bisher üblichen prolongierten Kur (E. Müller), bei der meist Quecksilber verabreicht wurde.

C. Die postnatale Präventivbehandlung von Säuglingen bis zum Alter von 6 Monaten mit Penicillin (Dosierung vgl. B1), sofern die luische Mutter in der Schwangerschaft nicht oder unzureichend behandelt worden ist. Solange wir nach Penicillinbehandlung der Schwangeren ein gesundes Kind noch nicht mit Sicherheit versprechen können (vgl. A), empfehlen wir diese „Sicherheitskuren” auch bei den Kindern, deren Mütter in der Schwangerschaft mit Penicillin behandelt wurden.

Bei Durchführung von 92 derartigen „Sicherheitskuren” haben wir bisher noch keine Versager erlebt. Überwachung dieser Kinder wie bei manifester Lues (vgl. B 1).

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