Dtsch Med Wochenschr 1939; 65(3): 90-92
DOI: 10.1055/s-0028-1120316
© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Die klinische Bedeutung der Go-Kultur bei der chronischen Gonorrhoe der Frau

(Zur Vermeidung von Scheinheilungen nach Uliron)Karlheinz Sommer - Marinestabsarzt, komm. zur Klinik, Heinz Rüther - Assistenzarzt der Klinik
  • Universitäts-Frauenklinik in Leipzig. Direktor: Prof. R. Schröder
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Publication Date:
05 May 2009 (online)

Zusammenfassung

Es entsteht somit die Forderung, daß Sekretausstrich und Kulturverfahren sich ergänzen müssen, da sich für die Diagnostik der aszendierten Zervikalgonorrhoe eine Sicherheit der Kultur von 90%, der des Abstriches von 82% bei den nachgewiesenen Fällen ergab. Für die Diagnostik und die Erkennung des Heilverlaufes bei der Ulironbehandlung bietet die Kultur eine Sicherheit von 96,5%, der Abstrich jedoch nur von 74%. Für den Ausschluß einer Infektionsfähigkeit ist das Kulturverfahren in der Frauenheilkunde unentbehrlich.

Wir haben daher für unsere mit Uliron behandelten und an der Klinik weiterhin kontrollierten Kranken folgende Forderungen an die Feststellung einer endgültigen Heilung und zur Entlassung aus der Beobachtung gestellt:

1. Nach Absetzen der Behandlung zehn bis zwölf Abstriche, stationär täglich, ambulant jeden zweiten Tag.

2. Am zweiten und siebenten Tag nach Abschluß der Behandlung je eine Kultur.

3. Am zehnten Tag nach Abschluß der Behandlung Provokation mit Arthigon. Danach fünf bis sechs Abstriche und eine Kultur.

4. Kultur am zweiten Tag der dem Abschluß der Behandlung folgenden Regel.

Selbstverständlich sind wir uns klar darüber, daß für den Arzt außerhalb der Klinik, dem in den weitaus meisten Fällen die verantwortungsvolle Feststellung einer Heilung obliegt, diese Forderungen zu weitgehend sind, schon allein deshalb, weil für ihn aus technischen Gründen das Kulturverfahren in der Sprechstunde nicht durchführbar ist. Das Sekret muß unmittelbar nach Entnahme auf die bestimmt temperierte Platte übergeimpft werden. Leider fehlt bisher noch die Möglichkeit, das Abstrichmaterial in geeigneter Weise an eine Klinik zu schicken[1]. Vielleicht werden weitere Untersuchungen diese sehr erstrebenswerte Möglichkeit schaffen.

Bei der verhältnismäßig hohen Sicherheit des Kulturverfahrens und seiner Überlegenheit über den einfachen Abstrich in der Diagnose eines Gonorrhoerezidivs mögen diese Zeilen als Anregung dienen, neben den bisherigen Abstrichkontrollen und Provokationsverfahren die Kranken einmal am zweiten Tag der Regel ambulant zur Anlegung einer Kultur an eine Klinik oder ein Institut zu überweisen, die über die entsprechenden bakteriologischen Hilsfmittel verfügen und speziell Erfahrung in der Gonokokkenkultur besitzen. Zum mindesten in den Großstädten wird sich das, bis ein anderer Weg gefunden ist, durchführen lassen.

Alle unsere Bemühungen, diese allein bevölkerungspolitisch so schwerwiegende Erkrankung mit Erfolg therapeutisch anzugehen, alle gesetzlichen Maßnahmen und Bestimmungen können nicht zum Ziel führen, wenn der Arzt, auf dem die schwere Verantwortung in diesem Geschehen liegt, nicht alle die ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten für die Diagnose und Heilungsfeststellung restlos und gewissenhaft ausnutzt.

1 Christiansen und Becker (M. m. W. 1938 S. 990) haben in der inzwischen erschienenen Arbeit bereits über sehr erfolgreiche Versandbedingungen berichten können, wir machen ähnliche Versuche mit flüssigen Nährböden.

1 Christiansen und Becker (M. m. W. 1938 S. 990) haben in der inzwischen erschienenen Arbeit bereits über sehr erfolgreiche Versandbedingungen berichten können, wir machen ähnliche Versuche mit flüssigen Nährböden.

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